Allgemeines Sozialrecht
Im Sozialrecht geht es um Durchsetzung von Geldleistungen oder Sachleistungen gegenüber den Behörden.
Zunächst ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde, Krankenkasse, Versorgungsamt, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt oder JobCenter zu stellen. Sollte ein ablehnender Bescheid ergehen, so muss hiergegen Widerspruch eingelegt werden. Bereits im Widerspruchsverfahren sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, um ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht zu vermeiden.
Sie können kurzfristig unter Tel. 030/ 21960560 einen Termin vereinbaren, sobald Sie einen ablehnden Bescheid erhalten.
Kerngebiete des Sozialrechts sind beispielsweise Fragen im Sozialversicherungsrecht zur
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente)
- Pflegeversicherung
- gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten)
- Arbeitslosengeld I
Ebenso gehört zum Sozialrecht das Existenzsicherungsrecht und allgemeine Sozialrecht, insbesondere
- das Arbeitslosengeld II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II; Hartz4)
- die Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit)
- das Schwerbehindertenrecht
- das Ausbildungsförderungsrecht (BAFöG, BAB)
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kindergeldfragen
- Opferentschädigung
Im Sozialhilferecht geht es nicht nur um Sozialhilfeleistungen, sondern auch um Regressansprüche des Sozialamtes gegenüber Eltern oder Kindern.
Auf der anderen Seite erheben die Sozialsysteme Beiträge. Damit sind besonders Unternehmen und Selbständige, inzwischen auch sehr viele Einzelpersonen betroffen.
In einem Statusverfahren bei der Deutsche Rentenversicherung können Sie feststellen lassen, ob diese Tätigkeit tatsächlich als selbstständige Tätigkeit anerkannt wird. Eine selbstständige Tätigkeit kann auch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Zugehörige einer bestimmten Berufsgruppe z.B. selbstständiger Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, die auf ärztliche Verordnung tätig werden, Hebammen und Entbindungspfleger, Hausgewerbetreibende, Handwerker, „Arbeitnehmerähnlicher Selbstständige“
Für den Fall der Krankheit-/Pflegeversicherung müssen und der Arbeitslosigkeit können Sie selbst vorsorgen.
Als Fachanwältin für Sozialrecht berate, unterstütze und vertrete ich Sie gerne zu
diesen vielfältigen Fragen.