Bußgeldverfahren und Strafverfahren
Das Bußgeldverfahren und das Strafverfahren richten sich in Deutschland nach der Strafprozessordnung (StPO). Für das Bußgeldverfahren gibt es einige Lockerungen im Ordnungswirdkeitengesetz. Ansonsten ist das Verfahren nach der StPO geregelt. So werden also leichteste Ordnungswidrigkeiten z.B. das Falschparken nach den gleichen Vorschriften behandelt wie schwerste Kapitalverbrechen.Ob es sich um Bußgelder in Höhe von 100,00 Euro wegen der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit handelt, oder ob es um ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen Pharmakonzerne geht: Ordnungswidrigkeitengesetz und Strafprozessordnung finden Anwendung. W