Erwerbsminderungsrecht
Als Fachanwältin berate ich Sie auch im Bereich der Erwerbsminderungsrente.
Sie können kurzfristig unter Tel. 030/ 21960560 einen Termin vereinbaren.
Können sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einer Arbeit nachgehen, liegt eine verminderte Erwerbsfähigkeit vor.
Die frühere Berufsunfähigkeitsrente wurde durch die Erwerbsunfähigkeitsrente ersetzt.
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht wenn folgenden Vorraussetzungen erfüllt sind:
Die Erwerbsfähigkeit kann durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr hergestellt werden.
Sie haben die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht Sie können generell nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten.
Sie sind seit mindestens 5 Jahren versichert (sog. Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Wartezeit kann auch weniger als 5 Jahre betragen,
wenn die Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit auftritt und Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig sind oder in den letzten 2 Jahren wenigstens 12 Monate lang Pflichtbeiträge bezahlt haben die Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Ihrer Ausbildung auftritt.
In den letzten 2 Jahren haben Sie mindestens 12 Monate lang Pflichtbeiträge abgeführt
Einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente haben Sie, wenn sie auf unabsehbare Zeit nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten können.
Soweit die Erwerbsminderungsrente durch Bescheid abgelehnt wird, muss Widerspruch und anschließend Klage zum Sozialgericht erhoben werden.
Als Fachanwältin für Sozialrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite.