Jugendstrafrecht
Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie in einschlägigen Fällen auch für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gilt ein besonderes Strafrecht. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig, hier gilt das Strafrecht nicht.
Um eine unnötige Kriminalisierung noch vor Erreichen des Erwachsenenalters zu vermeiden, gelten nicht dieselben strengen Maßstäbe des „normalen“ Strafrechts. Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen!