Opfervertretung
Opfervertretung
Bei vielen strafrechtlichen Delikten kann das Opfer juristischen Beistand aufsuchen, um sich dem Verfahren unter Umständen und nach Abwägen als Nebenkläger anzuschließen. Beispiele hierfür sind Vergewaltigungs- opfer, Opfer von versuchtem Totschlag, aber auch Stalkingopfer.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, rufen Sie mich gerne an. Ich berate und vertrete Sie im Strafverfahren als Nebenkläger/in.