Unfall und Schadenersatz
Bei einem Unfall entstehen unterschiedliche Ansprüche gegen verschiedene Beteiligte. Schadenersatzansprüche wegen des Unfallschadens am Auto richten sich gegen den Unfallfahrer, den Halter des Autos und gegen seine Versicherung. Es entstehen auch Ansprüche gegen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, sofern Menschen geschädigt werden. Die eigene Vollkaskoversicherung kann belastet werden, oder sogar der Staat kann haftbar gemacht werden, etwa weil die Verkehrswege nicht in Ordnung waren.
In all diesen "Un- Fällen" rufen Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen gleich an.
Rechtsanwältin Britta Kempke : 030 2196 0560